Laut dem Bundesrat soll der Verbraucher bei Internetverträgen besser geschützt werden. Nach den Forderungen sollen Anbieter notfalls Preisnachlässe oder Schadenersatz anbieten. Die Ländervertretungen haben beschlossen, die Bundesregierung die Angelegenheit überprüfen zu lassen. Die Ursprungsproblematik war dabei, dass jedem Dritten weniger als die Hälfte der versprochenen Internetgeschwindigkeit zur Verfügung steht. Nach dem Bundesrat soll die Bundesnetzagentur, auf Grundlage von Breitbandmessungen, überprüfen, ob die Netzbetreiber ihre Vereinbarungen einhalten. Mehr Transparenz sei erforderlich. Der Endverbraucher soll mithilfe von Vergleichsmessungen an seinem Wohnort über die tatsächlich abrufbare Breitbandgeschwindigkeit aufgeklärt werden. Sollte die Übertragungsrate der Daten zu stark vom vereinbartem abweichen, so sollen Nachlässe vom Provider angeboten werden. Ein Kriterium für die verminderte Zahlung soll aber sein, dass die Rate der Übertragung weniger als 90 % der Vereinbarung beträgt. Ist dies regelmäßig der Fall, soll der Anbieter gezwungen werden Schadenersatz zu zahlen.
Für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik soll die Versorgung mit schnellem Internet der Bürger besonders wichtig sein. Die Bundesregierung hat im August beschlossen, 2,4 Milliarden Euro in die digitale Infrastruktur anzulegen. Laut Bundesrat sollen Investitionen allein nicht reichen. Die Leistung beim Endverbraucher müsse, laut Bundesrat, nachgeprüft werden. Mit der Durchschnittsgeschwindigkeit der Breitband-Internetverbindung liegt Deutschland auf Platz 29.
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