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Twitter: Account-Sperren wegen Wahlwitzen vor der Europawahl

01 Feb, 2020

Bei Wahlwitzen versteht der Dienst „Twitter“ keinen Spaß. Eine neue Funktion zum Melden von Beiträgen soll jetzt verhindern, dass europäische Bürger vor der Europawahl verwirrt werden.

Twitter-Konten von Personen, die Witze zur Europawahl auf Twitter veröffentlichen und verbreiten, werden aktuell konsequent von den Betreibern Twitters gesperrt. Twitter geht also weiter gegen Wahlwitze und ironische Posts zur Europawahl vor, obwohl in den letzten Tagen immer wieder bekannt geworden war, dass die neue Funktion zum Melden solcher Beiträge nicht gut funktioniert.

Der offizielle Grund für die Sperre zahlreicher Accounts vor der Europawahl

Twitter nennt als Grund für die Sperre zahlreicher Accounts kurz vor der Europawahl einen „Verstoß gegen unsere Regeln zum Veröffentlichen von irreführenden Informationen zu Wahlen“. Ein aktuelles Beispiel für solche Sperren ist der Roman- und Spiegel-Autor Tom Hillenbrand, der folgenden Post auf Twitter veröffentlicht und sich nach Ermahnung durch Twitter geweigert hat, ihn zu entfernen:

„Alle AfD-Wähler sollten ihren Wahlzettel fotografieren, ihn unterschreiben, ein Foto auf Instagram posten und den Wahlzettel danach aufessen“. Obwohl es sich bei diesem Post zwar erkenntlich um einen ironischen Post handelt, ging Twitter konsequent gegen Hillenbrands Account vor – mit einer Sperre bis zum Ende der Prüfungsergebnisse. Im April hatte Twitter die Richtlinien für politische Tweets verschärft, weil von vielen Seiten berechtigte Sorgen darüber lautgeworden waren, dass die sozialen Medien – also auch Twitter – die Europawahl hinlänglich beeinflussen könnten.

Rechtsanwalt Thomas Stadler bezeichnet Twitter als „Handlanger der AfD“

Obwohl laut den aktuellen Twitter-Richtlinien Fehlinformationen über Wahlunterlagen und die Wahl sowie den Prozess der Wahl verboten sind, bezeichnet der Rechtsanwalt Stadler den Kurznachrichtendienst Twitter nun als „Handlanger der AfD“. Der digitale Maulkorb, der vielen Usern aufgezwungen wird, stehe in keinem Verhältnis, denn „einen Tweet zu löschen, der äußerungsrechtlich so zulässig ist wie meiner“, sagt Stadler, müsse nicht umgehend entfernt werden. Twitter gab im Nachhinein zu, mit der Sperre des Accounts Stadler, der auch betroffen war, einen Fehler gemacht zu haben. Dem Einspruch Stadler wurde letztendlich stattgegeben, sein Profil nun wieder aktiviert.